Hinweise und Empfehlungen, Aufsatz im SVBL 6/97
5.2 Die Facharbeit als Beitrag zur Wissenschaftspropädeutik
Die Zielsetzung der gymnasialen Oberstufe und des Fachgymnasiums wird in der Regel mit der Trias "vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine Studierfähigkeit und Wissenschaftspropädeutik" umschrieben. Wissenschaftspropädeutik meint dabei, auf der Grundlage des selbständigen Lernens und Arbeitens in wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen einzuführen, nicht jedoch wissenschaftlich selber zu arbeiten. Die verbindliche Einführung der Facharbeit in einem Leistungsfach ist vor dem Hintergrund dieser beschriebenen Zielsetzung zu sehen. Die Rahmenbedingungen sind nach Nrn. 10.13 und 10.16 EB-VO-GOF eindeutig geregelt. Hiernach entscheidet die Schule - in der Regel durch Gesamtkonferenzbeschluß - über das Kurshalbjahr und das Fach, in dem die Facharbeit geschrieben werden soll. Dabei bietet sich das zweite Kurshalbjahr besonders an. Die Festlegung des Leistungsfaches kann unter verschiedenen Gesichtspunkten erfolgen: z.B. durch die Bindung an eine Kursleiste, an das erste Leistungsfach oder an die Leistungsfächer eines Aufgabenfeldes. Im Grundsatz gilt aber, daß jedes Leistungsfach insofern gleichwertig ist, als es sich für die Themenstellung und Behandlung der Facharbeit eignet. Deshalb hat die Schule auch die Entscheidungsfreiheit, durch entsprechenden Beschluß einen Wechsel der Fächer vorzusehen, in denen die Facharbeit zu schreiben ist.
Die Facharbeit ist die schriftliche Leistung, die in dem Fach in dem Kurshalbjahr zu erbringen ist. Thematisch erwächst sie deshalb aus dem Unterrichtsgegenstand dieses Kurshalbjahres und geht als schriftliche Teilleistung in die Gesamtbewertung der Schülerleistung ein. Die Fachkonferenzen werden die thematischen Bereiche einzugrenzen haben, die sich für die konkrete Aufgabenstellung für eine Facharbeit durch die Fachlehrkraft eignen. Dabei ist durchaus vorstellbar, daß dieselbe Aufgabenstellung von mehreren Schülerinnen und Schülern getrennt bearbeitet wird. Zu entscheiden ist auch, ob nicht z.B. in den musisch-künstlerischen Fächern Aufgabenstellungen mit fachpraktischem Schwerpunkt, jedoch in Verbindung mit einem schriftlichen Aufgabenteil, oder in den naturwissenschaftlichen Fächern das naturwissenschaftliche Experiment in die Themenstellung für die Facharbeit einbezogen werden können.
Die Facharbeit soll den Umfang von 15 Textseiten in Maschinenschrift nicht überschreiten. Damit ist sichergestellt, daß die Schülerinnen und Schüler die gestellten Aufgaben auch in der Zeit eines Kurshalbjahres bewältigen können. Außerdem hat bei diesem Umfang die Lehrkraft die Möglichkeit zu entscheiden, das Ergebnis der Facharbeit in dem Kurshalbjahr vor der Lerngruppe präsentieren zu lassen.
Quelle: Offizielle Informationen:
SVBL (Schulverwaltungsblatt) 6/97