Vorbemerkung:
Auch wenn die Facharbeit nicht mehr im Leistungskurs eines Faches, sondern im Seminarfach geschrieben wird, so sind die Hinweise zu den einzelnen Fächern, die sich etwa in den entsprechenden Rahmenrichtlinien finden, inhaltlich immer noch informativ (und anwendbar).
Auszug aus den Rahmenrichtlinien Englisch
5.4 Facharbeit
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Studierfähigkeit ist die Wissenschaftspropädeutik, d. h. die Einführung in wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen, ein zentrales Ziel der Facharbeit, wobei von den Schülerinnen und Schülern aber nicht erwartet werden kann, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten.
In der Facharbeit weisen sie nach, dass sie sich intensiv und unter Einbeziehung geeigneter Sekun-därmaterialien mit einem fachbezogenen Thema auseinandersetzen und ihre Ergebnisse in angemessener Form schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich, in der Zielsprache präsentieren können. Neben diesem wissenschaftspropädeutischen Teil kann die Aufgabenstellung auch eine semi-kreative Komponente enthalten.
Die Facharbeit bezieht sich auf ein eng begrenztes Stoffgebiet aus dem Kursthema und kann die individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Ist eine längere Ganzschrift Grundlage der Facharbeit, sollte den Schülerinnen und Schülern vor der sechswöchigen Erstellungs-phase die Möglichkeit gegeben werden, sich mit dem Werk vertraut zu machen, bevor das Thema durch die Lehrkraft festgelegt wird.
Vor Beginn der Anfertigung der Arbeit müssen den Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Verfügung gestellt werden (Erarbeitung im Unterricht oder schriftlicher Leitfaden), die sich mit den folgenden Themen befassen
- Zeitplan
- Informationsbeschaffung
- Umgang mit Quellen
- Grundregeln des wissenschaftlichen Zitierens
- Form der schriftlichen Präsentation
- Bewertungskriterien.
Auch wenn eine kurze, themenbezogene Präsentation bereits verbindlicher Inhalt der Vorstufe war, sind die Kriterien für eine erfolgreiche mündliche Vorstellung erneut zu erläutern. Dazu gehören u. a.
- Bereitstellung von Vokabular vor dem Vortrag (Tafel, Projektion, Ausdruck)
- korrekte Artikulation und verständnisfördernde Intonation
- einwandfreie Präsentation von Bildern und Statistiken (OHP, elektronisches Präsentationsprogramm, Ausdruck) sowie deren Erläuterung
- Präsentation relevanter Text- oder Filmauszüge
- Moderation einer Diskussion.
Die Bewertung der Arbeit berücksichtigt
- die formale Anlage und die methodische Durchführung
- die inhaltliche Bewältigung
- die sprachliche Bewältigung.
Sprache und Inhalt werden zu etwa gleichen Teilen gewichtet. Fehlerindizes dürfen bei der sprachlichen Bewertung der Arbeit keine Verwendung finden. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der Bewertung im Sinne eines integrativen Ansatzes auf Umfang, Angemessenheit und Differenziertheit des Vokabulars, der Qualität des Satzbaus, der Sprachökonomie, der sprachlichen Präzision und der stringenten Texterstellung.
Die mündliche Präsentation der Arbeit kann entweder in die Gesamtnote der Facharbeit oder als eine gesonderte mündliche Leistung in die Halbjahresnote eingehen.
Diese Entscheidung sollte in das pädagogische Ermessen der Lehrkraft gestellt werden, da sie so-wohl von dem methodisch-didaktischen Vorgehen in dem betreffenden Kurshalbjahr als auch von der Kursgröße abhängig ist.
Ist die mündliche Präsentation Teil der Gesamtnote für die Facharbeit, müssen die Arbeiten von allen Schülerinnen und Schülern vorgestellt werden. Fließt die Präsentation hingegen als mündliche Leistung in die Halbjahresnote ein, so ist es auch möglich, nur einzelne Arbeiten vorstellen zu lassen.
Quelle: Rahmenrichtlinien für das Gymnasium - gymnasiale Oberstufe S. 45f.