Gesetzlicher Versicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrten
Nicht jeder Schülerunfall während einer Klassenfahrt ist automatisch versichert. Laut Auskunft des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover - Landesunfallkasse Niedersachsen sind für Schülerinnen und Schüler alle Tätigkeiten während einer Schulfahrt versichert, die im Zusammenhang mit unterrichtlichen Veranstaltungen oder gemeinschaftlicher Freizeit unter Aufsicht einer Lehrkraft stehen. Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich gehören, wie z.B. Essen, Trinken, Körperpflege oder Nachtruhe sind in der Regel nicht versichert - ein "Versicherungsschutz rund um die Uhr" über die gesetzliche Unfallversicherung besteht somit nicht.
Bei Auslandsfahrten ist zu berücksichtigen, dass kein Rentenanspruch auf Kostenübernahme des Rücktransports von einem ausländischen Krankenhaus zu einem inländischen Krankenhaus in Wohnsitznähe des Verletzten besteht. Eine solche Verlegung kommt in der Regel nur in Betracht, wenn die ausländische Behandlung nicht ausreichend ist, wovon in den meisten europäischen Ländern nicht auszugehen ist.
Antworten auf diese und weitere Fragen sowie eine Vielzahl von Beispielen rund um das Thema Schülerunfallversicherung findet man in der informativen Broschüre "Fragen und Antworten zur Schülerunfallversicherung", die bei der Landesunfallkasse Niedersachsen, Postfach 81 03 61, 30503 Hannover erhältlich ist.
aus: E&W Niedersachsen 6-7/2007, S. 17 (www.gew-nds.de)